Künstliche Intelligenz (KI) zieht in rasantem Tempo in Unternehmen und öffentliche Verwaltungen ein. Doch mit dem Einsatz moderner KI-Systeme – sei es über Internetdienste oder on-premises im eigenen Rechenzentrum – entstehen erhebliche rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen.
Als IT-Planer und ö.b.u.v. Sachverständiger habe ich mich daher umfassend fortgebildet und am 10. April 2025 erfolgreich die Prüfung zum AI Privacy Expert (GDDcert. EU) abgelegt. Das anspruchsvolle Schulungsprogramm, durchgeführt durch die GDD – Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. – umfasste u. a. folgende zentrale Themenbereiche:
• EU-KI-Verordnung (KI-VO): Aufbau, Anwendungsbereiche, Risikoklassifizierung und konkrete Pflichten
• Zusammenspiel von DSGVO und KI-VO: Rechte Betroffener, Einwilligung, Rechtsgrundlagen
• Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Filter, Zugriffskonzepte, Logging, Kontrolle der Systemnutzung
• Unterschiede zwischen KI aus der Cloud und eigener KI-Infrastruktur (on-premises)
• Spezialfragen für öffentliche Stellen: Grundrechteabschätzungen, Dokumentationspflichten, Rolle der KI-Beauftragten
Warum das Thema für meine Kunden so wichtig ist
Ob Kommune, Landesbehörde oder mittelständisches Unternehmen: Der Einsatz von KI ist nicht nur eine technische Entscheidung, sondern zieht komplexe rechtliche Pflichten nach sich. Besonders kritisch wird es, wenn personenbezogene Daten verarbeitet oder Entscheidungen durch KI-Systeme beeinflusst werden – was bei vielen Anwendungsfällen der Fall ist.
Zudem macht es einen Unterschied, ob ein Unternehmen Dienste wie ChatGPT oder Copilot als Cloud-Service nutzt, oder ob eine eigene, intern betriebene KI-Lösung zum Einsatz kommt. Je nach Betriebsmodell greifen unterschiedliche Regeln, Prüfpflichten und technische Anforderungen.
Mein Angebot
Ich unterstütze Sie bei der fundierten Bewertung Ihrer KI-Vorhaben – von der Auswahl geeigneter Tools über Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) bis hin zur Begleitung bei der Einführung. Als zertifizierter AI Privacy Expert und IT-Sachverständiger bringe ich sowohl die regulatorische als auch die technische Perspektive ein.
Gerne berate ich Sie zu Ihrem konkreten Einsatzszenario – neutral, verständlich und auf Ihre Organisation zugeschnitten.
Herzliche Grüße
Rainer Burkert
btq.consulting – IT-Ingenieurbüro und ö.b.u.v. Sachverständiger für IT-Hardware, insbesondere Netzwerke